Station 2A

Meinungsfreiheit

In Deutschland darf jede*r eine eigene Meinung haben und diese öffentlich sagen. Diese freie Meinungsäußerung ist wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und im Artikel 5 (1) des Grundgesetzes festgeschrieben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“ Dies gilt für alle Bereiche des Lebens. So dürfen Bürger*innen zum Beispiel die*den Bürgermeister*in oder die Bundesregierung offen kritisieren. Dies ist wichtiger Bestandteil der Demokratie, die auf den Stimmen und Meinungen der Bürger*innen aufbaut. Bestandteil der Meinungsfreiheit ist die Pressefreiheit.

Die Meinungsfreiheit  hat jedoch Grenzen, denn nicht alles darf gesagt werden. Diese Grenzen sind dort, wo die Grundgesetze anderer Menschen durch das, was gesagt wird, eingeschränkt werden. Das ist der Fall, wenn Hass auf andere Menschen geschürt wird, wenn anderen Menschen gedroht wird und wenn andere Menschen beleidigt werden. Wo Meinungsfreiheit anfängt und aufhört, was eine Meinung und was eine Beleidigung ist, ist jedoch in vielen Fällen nicht ganz einfach zu entscheiden.

Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist Bestandteil der Meinungsfreiheit und im Grundgesetz festgeschrieben. Sie soll gewährleisten, dass die Medien in Deutschland frei entscheiden darüber entscheiden können, zu welchen Themen sie berichterstatten und welche Meinungen sie wieder geben. Auf diese Weise soll vor Zensur geschützt werden, also davor, dass der Staat kontrolliert, welche Texte, Bilder oder Videos durch die Medien veröffentlicht werden und welche nicht. Für unsere Demokratie, in der die Bürger*innen die Macht haben, ist dies sehr wichtig. Die Bürger*innen können durch Wahlen abstimmen, welche Repräsentant*innen regieren sollen. Eine freie Berichterstattung ist wichtig, damit sich die Bürger*innen frei und unabhängig informieren und eine eigene Meinung bilden können. Die Pressefreiheit ist somit eine wichtige und schützenswerte Säule der Demokratie.

Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung in Deutschland. Es legt fest, wie das Land regiert werden soll und welche Rechte und Pflichten die Menschen in Deutschland haben. Dazu gehört unter anderem die Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Damit ist gemeint, dass jeder Mensch in Deutschland gleich viel wert ist und dass niemand diskriminiert werden darf. Das Grundgesetz schreibt zudem die Demokratie in Deutschland fest. Das bedeutet, dass die Bürger*innen die Macht haben und dass jeder Mensch das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen und seine Meinung frei zu äußern. Auch das Recht zur freien Berichterstattung ist im Grundgesetz festgeschrieben. Die Grundrechte gelten für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von Herkunft oder Religion.

Unabhängig & überparteilich

Diese beiden Begriffe stehen für Neutralität und bedeuten bei Medien, dass sie frei von versuchter politischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Einflussnahme berichten. Niemand kann ihnen vorschreiben, was sie berichten sollen. Unabhängige und überparteiliche Medien entscheiden selbst, was sie nach gründlicher Recherche für richtig halten.