In Deutschland darf jede*r eine eigene Meinung haben und diese öffentlich sagen. Diese freie Meinungsäußerung ist wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und im Artikel 5 (1) des Grundgesetzes festgeschrieben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […].“ Dies gilt für alle Bereiche des Lebens. So dürfen Bürger*innen zum Beispiel die*den Bürgermeister*in oder die Bundesregierung offen kritisieren. Dies ist wichtiger Bestandteil der Demokratie, die auf den Stimmen und Meinungen der Bürger*innen aufbaut. Bestandteil der Meinungsfreiheit ist die Pressefreiheit.
Die Meinungsfreiheit hat jedoch Grenzen, denn nicht alles darf gesagt werden. Diese Grenzen sind dort, wo die Grundgesetze anderer Menschen durch das, was gesagt wird, eingeschränkt werden. Das ist der Fall, wenn Hass auf andere Menschen geschürt wird, wenn anderen Menschen gedroht wird und wenn andere Menschen beleidigt werden. Wo Meinungsfreiheit anfängt und aufhört, was eine Meinung und was eine Beleidigung ist, ist jedoch in vielen Fällen nicht ganz einfach zu entscheiden.