Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion: Die 16 Ziffern des Pressekodex sind Grundlage für die Beurteilung der beim Deutschen Presserat eingereichten Beschwerden. Die meisten deutschen Verlage bekennen sich dazu, den Pressekodex zu achten.
ZIFFER 1: WAHRHAFTIGKEIT UND ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
ZIFFER 2: SORGFALT
ZIFFER 3: RICHTIGSTELLUNG
ZIFFER 4: GRENZEN DER RECHERCHE
ZIFFER 5: BERUFSGEHEIMNIS
ZIFFER 6: TRENNUNG VON TÄTIGKEITEN
ZIFFER 7: TRENNUNG VON WERBUNG UND REDAKTION
ZIFFER 8: SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT
ZIFFER 9: SCHUTZ DER EHRE
ZIFFER 10: RELIGION, WELTANSCHAUUNG, SITTE
ZIFFER 11: SENSATIONSBERICHTERSTATTUNG, JUGENDSCHUTZ
ZIFFER 12: DISKRIMINIERUNGEN
ZIFFER 13: UNSCHULDSVERMUTUNG
ZIFFER 14: MEDIZIN-BERICHTERSTATTUNG
ZIFFER 15: VERGÜNSTIGUNGEN
ZIFFER 16: RÜGENVERÖFFENTLICHUNG
Der Pressekodex zum nachlesen.